english

   hot and new
 
   über uns
   unsere lage
 
   zürich public
   zürich individuell
   bern
   genf
   basel
 
   zürich sommer
   zürich winter
   zürich specials
   andere städte und regionen
   kombi touren
 
   rikscha taxi begleitung
 
   buchbare gruppenangebote
   individuelle angebote
 
   segway promotionen
 
   outdoor
   indoor
 
   neufahrzeuge
   gebrauchtfahrzeuge
 
   sicherheit und qualität
   segway tour video clips
   segway picture gallery
   hotline
   geschäftsbedingungen
   bezahlung
   währungsumrechner
 
   geschenkgutscheine
 
   anfrageformular
   e-mail
 
 
Geschäftsbedingungen - Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
 
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an den Angeboten von Segwaycitytours, einem Geschäftsbereich von HB-Adventure Switzerland AG. Mit der Entgegennahme Ihres Auftrags kommt zwischen Ihnen und der HB-Adventure Switzerland (nachfolgend HB genannt) ein Vertrag zustande. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen, welche Sie mit dem Vertragsabschluss erhalten, sorgfältig zu lesen.

1. Vertragsgegenstand
Wir verpflichten uns,
a) Ihren Anlass gemäss unserem Angebot oder der in der Bestätigung beschriebenen Leistungen
von Anfang bis Ende zu organisieren.
b) alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewähltem Arrangement anbieten.

2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und HB kommt mit der Entgegennahme Ihrem schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Auftrag zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und HB wirksam.

3. Preise
Die auf unseren Preislisten oder im Internet publizierten Preise sind Richtpreise, die je nach Leis-tungsträger, Datum, Zeit und Ort der Durchführung sowie der Grösse der Gruppe angepasst werden können. Die Preisangabe erfolgt in EURO und/oder CHF.

Buchungsgebühren
Bei aufwendigen Dossiers oder mehrmaligen Änderungen des Programmvorschlages kann eine Auftragspauschale oder Dossiergebühr erhoben werden, dessen Höhe nach Aufwand bestimmt wird.

Preisänderungen: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass bestätigte Preise erhöht werden müssen. Sofern die Preiserhöhung 10% des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen
Ohne vorgängige und andersweitige Vereinbarung sind alle Leistungen vor Antritt bezahlbar.
Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt HB die Leistungen zu verweigern. Als Grundlage für die Rechnungsstellung wird die von Ihnen definitiv gemeldete Teilnehmerzahl genommen, zum mit dem mit HB vereinbartem Zeitpunkt.

5. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Bearbeitungsgebühren: bei Änderungen und Umbuchungen einer oder mehrerer von uns mündlich oder schriftlich bestätigten Leistungen kann HB eine Bearbeitungsgebühr gemäss Vertragsund Reisebedingungen Nr. 3 verrechnen, die bei Annullation nicht zurückerstattet wird. Annullationsgebühren: Treten Sie
a) bis 30 Tage vor dem Anlass vom Vertrag zurück, fällt eine Annullationsgebühr von CHF 150.00 pro Auftrag an,
b) zusätzlich zu den Kosten, die weitere Leistungsträger allenfalls in Rechnung stellen.
c) weniger als 30 Tage vor dem Anlass vom Vertrag zurück, annullieren Teilleistungen oder einzelne Teilnehmer, so werden Ihnen von HB zusätzlich zur Annullationsgebühr (5a) noch folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:
29 bis 20 Tage vor Anlass 10%
19 bis 10 Tage vor Anlass 30%
bis 4 Tage vor Anlass 75%
d) 3 Tage vor Anlass oder bei Nichterscheinen werden 100% des Arrangements belastet. Sind Verschiebungen oder späterer Antritt möglich, tragen Sie die entsprechenden Mehrkosten. Je nach Angebot gelten zudem die speziellen Annullierungs- und Umbuchungs-Bedingungen der Leistungsträger, die Sie von uns mit der Rechnung erhalten.

6. Annullation oder Änderung durch HB
a) Programmänderungen: HB behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programmpunkte oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. HB bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
b) Für die meisten von HB offerierter Angebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einem Programm zu wenig Teilnehmer oder liegen sonst besondere Umstände vor, so kann HB auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Verzichten Sie auf ein Ersatzprogramm, so erstattet HB Ihnen alle geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
c) Kann ein Anlass wegen höherer Gewalt (welche aus Sicherheitsgründen ein Verzicht auf die Durchführung nahe legen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus Sicht von HB nicht begonnen werden oder muss vorzeitig abgebrochen werden, ist HB befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von HB bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Beanstandungen
a) Entspricht das Programm/der Anlass nicht der Beschreibung im HB-Prospekt oder der Auftragsbestätigung, oder ist mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der HB-Begleitperson, bei HB oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der HB-Begleitperson oder vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen.
b) Sofern nicht innert nützlicher Frist eine angemessene Lösung offeriert wird, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden durch HB ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg.
c) Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann, müssen Sie von der HB-Begleitperson oder vom Leistungsträger eine entsprechende schriftliche Bestätigung verlangen.
d) Ihre Beanstandungen und Bestätigungen müssen Sie spätestens innert 30 Tage nach Anlass schriftlich unterbreiten.

8. Haftung
HB haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die Durchführung des Programms mit den aufgeführten Leistungen. Ausgenommen sind allfällige Minderleistungen, welche durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden der Reiseteilnehmer entstehen. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises. Die beauftragten Leistungsträger (z.B. Transportunternehmen, Hotels, Restaurants usw.) haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung Ihnen gegenüber.

10. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und HB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen HB können nur am Geschäftssitz in 8037 Zürich angebracht werden.

11. Veranstalter

Segway City Tours
by HB-Adventure Switzerland AG
Buechhalde 7
CH 5436 Würenlos
Email: info@hb-as.ch und info@segwaycitytours.ch
Internet: www.hb-as.ch und www.segwaycitytours.ch
Tel.: ++41 (0)56 424 31 44
Fax: ++41 (0)56 424 31 37
Rechtssitz : HB-Adventure Switzerland AG, Röschibachstrasse 22, CH 8037 Zürich


Zürich, April 2008
 
 
     
Sie finden auf unserer Web-Seite viele Information.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns via E-mail oder
Telefon 0848 SEGWAY / 0848 734 929 um Informationen über unser aktuelles Angebot zu erhalten. Ausserhalb der Schweiz wählen Sie bitte +41 56 424 31 44.
 
©opyright 2007/2010 by Segway City Tours
HB-Adventure Switzerland AG, CH 8037 Zürich
All rights reserved.
   18. Juli 2011:
   Rikscha-Taxi für Gäste-
   Transfer oder Tourbegleitung
   Zürich, Basel oder Bern
   Rikscha-Taxi
   23. Juni 2011:
   Segways dürfen ab sofort auf
   Fahradwegen zirkulieren.
   PW-Führerschein genügt
   Neue Regelungen Segway
   1. April 2011:
   die Toursaison ist eröffnet:
   Tourbuchungen online
   März 2011:
   TV-Beiträge
   12. Mai 2009:
   Bericht im Tages-Anzeiger
   Artikel lesen
   10. Oktober 2008:
   Berner Zeitung
   Segway Touren in Bern
   Link zum: Beitrag
   27. September 2008:
   Tele M1 News
   Segways in Aarau
   Link zum: Beitrag
   15. September 2008:
   Bericht im Tagesanzeiger
   Segways in Zürich
   Link zum: Artikel
   10. September 2008:
   Schweizer Familie
   Segway Tour in Zürich
   Link zum: Artikel
   25. August 2008:
   Bericht in der NZZ
   über Segway Touren in Zürich
   Link zum: Artikel
   Bern, 28. Okt. 2011
   

   Zürich, 7. April 2011
   

   Zürich, 8. Januar 2011
   

   Genf, 3. März 2011
   

   November 2007:
   Der Segway PT i2 ist auf
   auf den Schweizer Strassen
   zugelassen!